Öffnen – Einspruch Gegen Strafbefehl Anwalt

Muster und Vorlage für den Einspruch Gegen Strafbefehl Anwalt – zum Ausfüllen und Erstellung – Öffnen in PDF und WORD Datei und Online


Einleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich, [Ihr Name], Einspruch gegen den mir am [Datum] zugestellten Strafbefehl des Amtsgerichts [Ort].

Sachverhaltsdarstellung

Der mir zur Last gelegte Tatvorwurf lautet […]. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich mich zu dem Zeitpunkt der Tat nicht am Tatort befand und somit unschuldig bin.

Die Beweisführung im Strafbefehl beruht auf […], jedoch liegen hier offensichtlich Irrtümer und Ungenauigkeiten vor.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, den Tatvorwurf erneut zu überprüfen und den Strafbefehl gegen mich aufzuheben.

Rechtliche Argumentation

Im Folgenden möchte ich auf die rechtlichen Aspekte eingehen, die eine Aufhebung des Strafbefehls rechtfertigen:

Mangelnde Beweise: Die Beweise, die zur Grundlage des Strafbefehls genommen wurden, sind unzureichend. Es gibt keine stichhaltigen Beweise, die meine Schuld belegen.

Rechtsfehler bei der Beweisführung: Es sind zahlreiche Rechtsfehler bei der Beweisführung zu erkennen. So wurden wichtige Zeugenaussagen ignoriert und relevante Indizien nicht berücksichtigt.

Unzulässige Beweismittel: Es wurden unzulässige Beweismittel herangezogen, um meine Schuld zu belegen. Diese müssen aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.

Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Aspekte bitte ich Sie erneut zu prüfen, ob der erlassene Strafbefehl aufrechtzuerhalten ist.

Zusammenfassung

Insgesamt ist der mir zugestellte Strafbefehl fehlerhaft und beruht auf mangelnden Beweisen sowie Rechtsfehlern bei der Beweisführung. Ich fordere daher die Aufhebung dieses Strafbefehls.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Vorlage und Muster für Einspruch Gegen Strafbefehl Anwalt zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format


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Einspruch Gegen Strafbefehl Anwalt
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Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.64
Ergebnisse – 3197
Autor – Christoph Pieper
Prüfer – Natalie Gerlach

1. Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein schriftlicher Bescheid eines Gerichts, durch den eine Verurteilung wegen einer Straftat erfolgt, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Er stellt einen Strafbefehl dar, der vom Richter erlassen wird und eine Strafe enthält.

2. Kann ich gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen?

Ja, gegen einen Strafbefehl kann innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch eingelegt werden. In Deutschland beträgt diese Frist in der Regel zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls.

3. Warum sollte ich gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen?

Einen Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen, kann sinnvoll sein, wenn Sie Zweifel an Ihrer Schuld haben oder mit der Höhe der verhängten Strafe nicht einverstanden sind. Durch den Einspruch kommt es zu einer Hauptverhandlung, in der Ihre Seite angehört und Verteidigungsstrategien umgesetzt werden können.

4. Wie lege ich Einspruch gegen einen Strafbefehl ein?

Um Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen, muss ein Schriftsatz bei Gericht eingereicht werden. Es ist empfehlenswert, hierfür einen Anwalt zu konsultieren, der den Einspruch begründet und die Verteidigung übernimmt.

5. Was passiert nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl?

Nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Hier werden Beweise vorgelegt, Zeugen gehört und die Strafe neu festgesetzt oder ein Freispruch erwirkt.

6. Was kann ein Anwalt für mich tun, wenn ich gegen einen Strafbefehl vorgehe?

Ein Anwalt kann Sie bei der Einschätzung der Sachlage unterstützen, Ihre Verteidigungsstrategien entwickeln, Beweise sammeln, Zeugen befragen und Ihre Interessen vor Gericht vertreten. Er kennt die Gesetze und Regelungen und kann Ihre Rechte optimal verteidigen.

7. Kann ich mir einen Anwalt leisten, um gegen den Strafbefehl vorzugehen?

Die Kosten für einen Anwalt können je nach Umfang und Dauer des Verfahrens unterschiedlich sein. Wenn Sie über wenig finanzielle Mittel verfügen, besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, bei der Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Anwalt zur Verfügung gestellt wird. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Amtsgericht.

8. Kann ich gegen einen Strafbefehl selbst Einspruch einlegen, ohne einen Anwalt zu konsultieren?

Ja, grundsätzlich können Sie gegen einen Strafbefehl selbst Einspruch einlegen. Es ist jedoch ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, da dieser über das notwendige Fachwissen verfügt und Ihnen bei der Begründung und Durchsetzung des Einspruchs behilflich sein kann.

9. Welche Rechtsfolgen hat ein Einspruch?

Durch den Einspruch gegen einen Strafbefehl kommt es zur Aufhebung des bereits ergangenen Strafbefehls und zur Durchführung einer Hauptverhandlung. In dieser Verhandlung wird erneut über eine mögliche Strafe entschieden.

10. Was passiert, wenn ich den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückziehe?

Wenn Sie den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückziehen, bleibt der ursprüngliche Strafbefehl bestehen und die darin enthaltene Strafe wird rechtskräftig. Es erfolgt keine Hauptverhandlung mehr.