Öffnen – Einspruch Grundsteuerbescheid Schleswig Holstein

Muster und Vorlage für den Einspruch Grundsteuerbescheid Schleswig Holstein – zum Ausfüllen und Erstellung – Öffnen in PDF WORD Datei und Online


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Zuständiges Finanzamt
Name des Finanzamts
Adresse des Finanzamts
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Betreff: Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom [Bescheiddatum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben genannten Grundsteuerbescheid Einspruch gemäß § 347 der Abgabenordnung (AO) ein.

Sachverhalt:

Ich bin Eigentümer des Grundstücks [Adresse des Grundstücks] in [Ort]. In dem Bescheid wurde die Grundsteuer für dieses Grundstück auf [Betrag] festgesetzt.

Begründung:

Ich möchte den Grund für meinen Einspruch wie folgt erläutern:

[Hier können Sie Ihre Begründung eingeben, warum Sie den Grundsteuerbescheid anfechten. Geben Sie alle relevanten Informationen und Argumente an.]

Rechtslage:

Ich stütze meinen Einspruch auf die folgenden rechtlichen Bestimmungen:

  1. [Hier können Sie die relevanten Paragraphen oder Gesetze angeben, auf die sich Ihr Einspruch stützt.]
  2. [Weitere Paragraphen oder Gesetze]

Antrag:

Ich beantrage hiermit, den Grundsteuerbescheid vom [Bescheiddatum] aufzuheben und neu zu überprüfen.

Beweismittel:

Ich lege folgende Unterlagen als Beweismittel bei:

  • [Hier können Sie die relevanten Unterlagen oder Nachweise auflisten.]
  • [Weitere Unterlagen oder Nachweise]

Schluss:

Ich bitte Sie, meinen Einspruch zu prüfen und den Grundsteuerbescheid entsprechend anzupassen. Ich stehe Ihnen gerne für weitere Informationen oder Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Vorlage und Muster für Einspruch Grundsteuerbescheid Schleswig Holstein zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format


Weitere Muster-Varianten in PDF und WORD von Einspruch Grundsteuerbescheid Schleswig Holstein

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Einspruch Grundsteuerbescheid Schleswig Holstein
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Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.97
Ergebnisse – 1361
Autor – Christoph Pieper
Prüfer – Natalie Gerlach

1. Was ist ein Grundsteuerbescheid?

Ein Grundsteuerbescheid ist ein Dokument, das von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellt wird und den Eigentümer eines Grundstücks über die festgesetzte Grundsteuer informiert. Es enthält wichtige Informationen wie den Steuerbetrag, Zahlungsfristen und Möglichkeiten des Einspruchs.

2. Warum sollte ich Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid einlegen?

Es gibt verschiedene Gründe, warum es sinnvoll sein kann, Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid einzulegen. Dazu gehören mögliche Fehler in der Berechnung der Grundsteuer, falsche Bewertung des Grundstücks oder Änderungen in den berechnungsrelevanten Faktoren wie beispielsweise der Grundstücksfläche. Ein Einspruch kann dazu führen, dass der Bescheid korrigiert wird und somit zu einer reduzierten Steuerlast führen.

3. Wie lege ich Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid in Schleswig Holstein ein?

Um Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid in Schleswig Holstein einzulegen, müssen Sie innerhalb der Einspruchsfrist einen schriftlichen Einspruch bei der zuständigen Steuerbehörde einreichen. Der Einspruch sollte begründet sein und mögliche Fehler oder Änderungen klar darlegen. Es ist auch ratsam, Unterlagen beizufügen, die den Einspruch unterstützen.

4. Gibt es eine Einspruchsfrist für Grundsteuerbescheide in Schleswig Holstein?

Ja, für Grundsteuerbescheide in Schleswig Holstein gilt eine Einspruchsfrist von einem Monat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Bescheids. Es ist wichtig, den Einspruch rechtzeitig innerhalb dieser Frist einzureichen, da ansonsten der Bescheid rechtskräftig wird und ein Einspruch nicht mehr möglich ist.

5. Müssen Gebühren für einen Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid in Schleswig Holstein bezahlt werden?

Nein, für die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Grundsteuerbescheid in Schleswig Holstein fallen keine Gebühren an.

6. Kann ich meinen Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid zurückziehen?

Ja, Sie haben das Recht, Ihren Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid zurückzuziehen. Hierfür sollten Sie dies schriftlich bei der zuständigen Steuerbehörde mitteilen. Es ist wichtig zu beachten, dass ein zurückgezogener Einspruch dazu führen kann, dass der ursprüngliche Bescheid rechtskräftig wird und nicht mehr angefochten werden kann.

7. Wie lange dauert es, bis über meinen Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid entschieden wird?

Die Dauer der Bearbeitung eines Einspruchs gegen einen Grundsteuerbescheid kann variieren. In der Regel sollte jedoch innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung getroffen werden. Sollte es zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen, haben Sie das Recht, beim Finanzgericht einen Antrag auf Klageerzwingung zu stellen.

8. Kann ich gegen die Entscheidung des Finanzamtes in Bezug auf meinen Einspruch vorgehen?

Ja, wenn Sie mit der Entscheidung des Finanzamtes bezüglich Ihres Einspruchs gegen den Grundsteuerbescheid nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Klage beim zuständigen Finanzgericht einzureichen. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass die Klage innerhalb der gesetzlich festgelegten Klagefrist eingereicht wird.

9. Kann ich während des Einspruchsverfahrens die Zahlung der Grundsteuer aussetzen?

Nein, während des Einspruchsverfahrens müssen Sie weiterhin die festgesetzte Grundsteuer zahlen. Eine Aussetzung der Zahlung ist nur bei besonderen Umständen wie beispielsweise offensichtlichen Fehlern in der Bescheidung oder einer unbilligen Härte möglich. In solchen Fällen sollten Sie jedoch mit der zuständigen Steuerbehörde Rücksprache halten.

10. Gibt es Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung bei einem Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid?

Ja, es besteht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung im Rahmen eines Einspruchs gegen einen Grundsteuerbescheid. Sie können versuchen, mit der zuständigen Steuerbehörde eine Vereinbarung zu treffen, um den Einspruch zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte keine Einigung erzielt werden können, steht Ihnen weiterhin der Weg zum Finanzgericht offen.

Wir hoffen, dass Ihnen diese FAQs geholfen haben, Ihre Fragen zum Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid in Schleswig Holstein zu beantworten. Bei weiteren Fragen oder spezifischen Anliegen empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht zu wenden.