Vorlage und Muster für den Einspruch Gegen Feststellungsbescheid Finanzamt – zum Ausfüllen und Erstellung – Öffnen in WORD PDF Datei und Online
Einleitung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Einspruch lege ich gegen den erhaltenen Feststellungsbescheid vom __.__.____ (Aktenzeichen: ______) Einspruch ein. Ich erhebe Einspruch gegen bestimmte Festsetzungen in dem Bescheid, die meiner Meinung nach nicht korrekt sind und bitte um Überprüfung.
Sachverhalt:
Im Feststellungsbescheid wurden folgende Festsetzungen getroffen: ______________________ (Beschreibung der Festsetzungen, gegen die Einspruch erhoben wird).
Begründung:
Ich begründe meinen Einspruch wie folgt:
1. ________________________________________________________________________
2. ________________________________________________________________________
3. ________________________________________________________________________
Rechtslage:
Die rechtlichen Grundlagen, auf die ich mich in Bezug auf meinen Einspruch stütze, sind: ____________________ (Nennen Sie die entsprechenden Paragraphen des Steuerrechts oder andere Rechtsquellen und führen Sie die relevanten Argumente an).
Antrag:
Ich beantrage hiermit, dass der Feststellungsbescheid aufgrund der genannten Begründungen und der geltenden Rechtslage überprüft wird. Ich bitte Sie um eine Korrektur der fehlerhaften Festsetzungen.
Beilage:
Der Einspruch wird begleitet von den folgenden Unterlagen: ________________________ (Auflistung der beigefügten Unterlagen).
Schluss:
Ich bitte um eine zeitnahe Bearbeitung meines Einspruchs und eine schriftliche Bestätigung über den Eingang des Einspruchs. Für eine Rückmeldung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name
Muster und Vorlage für Einspruch Gegen Feststellungsbescheid Finanzamt zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
Weitere Muster-Varianten in PDF und WORD von Einspruch Gegen Feststellungsbescheid Finanzamt
WORD
Einspruch Gegen Feststellungsbescheid Finanzamt |
PDF – WORD Datei |
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.56 |
Ergebnisse – 4258 |
Autor – Christoph Pieper |
Prüfer – Natalie Gerlach |
1. Was ist ein Feststellungsbescheid?
Antwort:
Ein Feststellungsbescheid ist ein Schreiben des Finanzamts, in dem die steuerliche Situation eines Unternehmens oder einer anderen steuerpflichtigen Einheit festgestellt wird. Er enthält Informationen über Einkünfte, Ausgaben und weitere steuerlich relevante Aspekte.
2. Wann sollte ich Einspruch gegen einen Feststellungsbescheid einlegen?
Antwort:
Sie sollten Einspruch gegen einen Feststellungsbescheid einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass die darin enthaltenen Angaben nicht korrekt oder vollständig sind. Mögliche Gründe für einen Einspruch könnten Fehler bei der Berechnung der Steuer oder mangelnde Berücksichtigung von Abzugsposten sein.
3. Wie lege ich Einspruch gegen einen Feststellungsbescheid ein?
Antwort:
Um Einspruch gegen einen Feststellungsbescheid einzulegen, müssen Sie einen schriftlichen Einspruch bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. In diesem Einspruch sollten Sie klar darlegen, aus welchen Gründen Sie den Feststellungsbescheid anfechten und welche Änderungen Sie fordern. Achten Sie darauf, den Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids einzureichen.
4. Gibt es eine Einspruchsfrist für den Feststellungsbescheid?
Antwort:
Ja, für den Einspruch gegen einen Feststellungsbescheid gilt eine Frist von einem Monat ab dem Datum des Bescheids. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie Ihren Einspruch beim Finanzamt einreichen, um Ihre Rechte zu wahren. Beachten Sie, dass nach Ablauf der Frist ein Einspruch in der Regel nicht mehr möglich ist.
5. Wie lange dauert es, bis über meinen Einspruch entschieden wird?
Antwort:
Die Bearbeitungsdauer eines Einspruchs gegen einen Feststellungsbescheid variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls und der aktuellen Auslastung des Finanzamts. In der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung des Einspruchs mit einer Entscheidung rechnen.
6. Kann ich den Einspruch gegen den Feststellungsbescheid zurückziehen?
Antwort:
Ja, Sie können Ihren Einspruch gegen den Feststellungsbescheid jederzeit zurückziehen. Wenn Sie den ursprünglichen Einspruch zurückziehen möchten, sollten Sie dies schriftlich an das Finanzamt mitteilen. Beachten Sie jedoch, dass nach dem Zurückziehen des Einspruchs der Feststellungsbescheid in der Regel rechtskräftig wird und keine weiteren Änderungen mehr möglich sind.
7. Muss ich während des Einspruchsverfahrens Steuern zahlen?
Antwort:
Während des Einspruchsverfahrens müssen Sie die festgesetzten Steuern in der Regel zunächst zahlen. Allerdings können Sie während des Verfahrens einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, müssen Sie die Steuern vorerst nicht zahlen, bis über Ihren Einspruch entschieden wurde.
8. Was kann ich tun, wenn mein Einspruch abgelehnt wird?
Antwort:
Wenn Ihr Einspruch abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Klage beim Finanzgericht zu erheben. Das Finanzgericht überprüft den Feststellungsbescheid und entscheidet, ob dieser rechtmäßig ist. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Klage zu erhöhen.
9. Kann ich den Feststellungsbescheid ändern lassen, nachdem ein Einspruch abgelehnt wurde?
Antwort:
Wenn Ihr Einspruch abgelehnt wurde und Sie gegen diese Entscheidung Klage erhoben haben, kann das Finanzgericht den Feststellungsbescheid noch ändern oder aufheben. Das Gericht prüft Ihren Fall erneut und trifft eine unabhängige Entscheidung. Beachten Sie jedoch, dass die genauen Möglichkeiten zur Änderung des Bescheids vom konkreten Urteil des Gerichts abhängen.
10. Welche Kosten entstehen durch das Einspruchsverfahren und eine Klage?
Antwort:
Die Kosten des Einspruchsverfahrens beim Finanzamt sind in der Regel gering oder entstehen gar nicht. Wenn Sie jedoch Klage beim Finanzgericht erheben, können Gerichtskosten entstehen. Zusätzlich können Anwalts- oder Steuerberatungshonorare anfallen, wenn Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die genauen Kosten variieren je nach Fall und individueller Situation.