Öffnen – Einspruch Bußgeldbescheid Verjährung

Muster und Vorlage für den Einspruch Bußgeldbescheid Verjährung – zum Erstellung und Ausfüllen – Öffnen in WORD PDF Datei und Online


Einleitung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum], da ich der Meinung bin, dass die Verjährung des Bußgeldes eingetreten ist.

Sachverhalt:

Am [Datum] wurde mir ein Bußgeldbescheid wegen [Verkehrsverstoß] zu Last gelegt. Ich möchte betonen, dass ich den Vorwurf nicht bestreite und die Verantwortung für mein Handeln übernehme.

Verjährung:

Nach sorgfältiger Prüfung des Bußgeldbescheids bin ich der festen Überzeugung, dass die Verjährung des Bußgeldes nach §123 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingetreten ist. Gemäß dieser Vorschrift beträgt die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr drei Monate.

Der Verkehrsverstoß, aufgrund dessen mir das Bußgeld auferlegt wurde, fand am [Datum] statt. Da seitdem bereits mehr als drei Monate vergangen sind, ist das Bußgeld gemäß der gesetzlichen Regelung verjährt.

Beweisführung:

Als Nachweis für das Eintreten der Verjährung lege ich Ihnen die entsprechenden Datumsnachweise bei, die meine obige Aussage belegen.

Rechtslage:

Gemäß §26 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) liegt die Beweislast für das Nichteintreten der Verjährung beim Bußgeldbehörde. Da diese ihre Mitwirkungspflicht nicht erfüllt hat und keine Nachweise für das Nichtvorliegen der Verjährung erbracht hat, ist davon auszugehen, dass das Bußgeld tatsächlich verjährt ist.

Schluss:

Basierend auf den oben genannten Ausführungen fordere ich Sie daher auf, den Bußgeldbescheid aufgrund der Verjährung des Bußgeldes aufzuheben und die Angelegenheit abzuschließen.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass der Einspruch eingegangen ist und dass das Bußgeld aufgrund der Verjährung aufgehoben wird.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Vorlage und Muster für Einspruch Bußgeldbescheid Verjährung zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format


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Einspruch Bußgeldbescheid Verjährung
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Autor – Christoph Pieper
Prüfer – Natalie Gerlach

Was bedeutet Verjährung im Zusammenhang mit einem Bußgeldbescheid?

Die Verjährung bezieht sich auf den Zeitraum, innerhalb dessen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Wenn ein Bußgeldbescheid nicht innerhalb der Verjährungsfrist zugestellt wird, kann er nicht mehr vollstreckt werden.

Gilt die Verjährungsfrist auch für Bußgeldbescheide?

Ja, auch Bußgeldbescheide unterliegen einer Verjährungsfrist. Diese beträgt in der Regel drei Monate. In einigen Fällen kann die Verjährungsfrist jedoch auch verlängert werden.

Wann beginnt die Verjährungsfrist für einen Bußgeldbescheid zu laufen?

Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Tag der Begehung der Ordnungswidrigkeit. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise wenn der Verstoß erst später entdeckt wird.

Kann die Verjährungsfrist unterbrochen oder ausgesetzt werden?

Ja, die Verjährungsfrist kann durch bestimmte Handlungen unterbrochen oder ausgesetzt werden. Zum Beispiel durch die Zustellung eines Bußgeldbescheids oder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Was passiert, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist?

Wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, kann der Bußgeldbescheid nicht mehr vollstreckt werden. Das Bußgeldverfahren wird dann in der Regel eingestellt.

Welche Ausnahmen gibt es von der dreimonatigen Verjährungsfrist?

Die dreimonatige Verjährungsfrist gilt für die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Bei schwerwiegenden Verstößen oder Straftaten kann die Verjährungsfrist jedoch bis zu fünf Jahre betragen.

Kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist?

Ja, auch wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, können Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Sie sollten jedoch wissen, dass Ihre Chancen auf Erfolg in diesem Fall oft gering sind.

Wie kann ich feststellen, ob die Verjährungsfrist für meinen Fall abgelaufen ist?

Sie können bei der zuständigen Behörde nachfragen oder einen Anwalt konsultieren, um festzustellen, ob die Verjährungsfrist für Ihren Bußgeldbescheid bereits abgelaufen ist.

Gibt es Möglichkeiten, die Verjährung zu verhindern?

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung zu verhindern. Zum Beispiel durch die Beantragung eines Mahnbescheids oder die Erhebung einer Anklage gegen den Betroffenen.

Was passiert, wenn ich keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlege und die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist?

Wenn Sie keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist, wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.