Öffnen – Einspruch Bußgeldbescheid Nicht Selbst Gefahren

Muster und Vorlage für den Einspruch Bußgeldbescheid Nicht Selbst Gefahren – zum Ausfüllen und Erstellung – Öffnen in WORD PDF Datei und Online


Einleitung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den mir zugestellten Bußgeldbescheid vom [Datum] ein, da ich zum Zeitpunkt des Verstoßes das Fahrzeug nicht selbst gefahren habe.

Sachverhalt:

Am [Datum] wurde gegen das Fahrzeug mit dem Kennzeichen [Kennzeichen] eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt. Laut dem Bußgeldbescheid wird der Verstoß mir als Fahrzeughalter zugeordnet.

Jedoch war ich zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht der Fahrer des Fahrzeugs. Ich habe das Fahrzeug an die Person [Name des Fahrers] verliehen, der zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug gefahren hat.

Ich habe dementsprechend keine Kenntnis über den Verlauf der Fahrt oder die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit. Ich bitte Sie daher, den Bußgeldbescheid entsprechend anzupassen und den Fahrer zu ermitteln, der für diesen Verstoß verantwortlich ist.

Rechtsgrundlage:

Nach § 31 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist der Fahrzeughalter für Verkehrsordnungswidrigkeiten verantwortlich, sofern er den Fahrer nicht benennt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich als Fahrzeughalter nicht verpflichtet bin, Angaben zur Fahreridentität zu machen. Gemäß § 55 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) besteht für mich lediglich eine Pflicht zur Mitteilung der Fahreridentität, falls mir die behördliche Anordnung zur Benennung des Fahrers aufgrund einer Nachforschungsmöglichkeit zugestellt wurde.

Beweislage:

Als Beweis für meine Nicht-Täterschaft lege ich Ihnen die schriftliche Erklärung des Fahrers [Name des Fahrers] bei, der zum Zeitpunkt des Verstoßes das betreffende Fahrzeug gefahren hat.

Zusätzlich habe ich eine Kopie der Übergabedokumentation beigefügt, die belegt, dass ich das Fahrzeug an den ausgewiesenen Fahrer verliehen habe.

Bitte um Prüfung und Anpassung:

Ich bitte Sie, den Bußgeldbescheid unter Berücksichtigung der vorliegenden Beweislage zu überprüfen und den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln.

Des Weiteren bitte ich Sie um die Anpassung des Bußgeldbescheids, sodass dieser nicht mehr gegen mich als Fahrzeughalter ausgestellt ist.

Ich stehe Ihnen für weitere Informationen oder Nachweise gerne zur Verfügung.

Schluss:

Ich erwarte eine zeitnahe Prüfung meines Einspruchs und eine entsprechende Rückmeldung.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Name

Vorlage und Muster für Einspruch Bußgeldbescheid Nicht Selbst Gefahren zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format


Weitere Muster-Varianten in PDF und WORD von Einspruch Bußgeldbescheid Nicht Selbst Gefahren

WORD


Einspruch Bußgeldbescheid Nicht Selbst Gefahren
PDF – WORD Datei
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.37
Ergebnisse – 4053
Autor – Christoph Pieper
Prüfer – Natalie Gerlach

Frage 1: Was ist ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid ist eine schriftliche Mitteilung einer Behörde (z. B. der Polizei oder des Ordnungsamtes), in der einem Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr auferlegt wird.

Frage 2: Kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, wenn ich nicht selbst gefahren bin?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, wenn Sie nicht selbst gefahren sind. Sie müssen jedoch den tatsächlichen Fahrer benennen. Andernfalls können Sie unter Umständen als Halter des Fahrzeugs haftbar gemacht werden.

Frage 3: Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?

Um Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, müssen Sie innerhalb der angegebenen Frist schriftlich einen Einspruch einlegen. Darin sollten Sie klar darstellen, warum Sie den Bußgeldbescheid anfechten möchten, z. B. weil Sie nicht der Fahrer waren.

Frage 4: Welche Unterlagen benötige ich, um Einspruch einzulegen, wenn ich nicht selbst gefahren bin?

Wenn Sie nicht selbst gefahren sind, sollten Sie alle relevanten Informationen über den tatsächlichen Fahrer haben, einschließlich Name, Anschrift und Führerscheinnummer. Es kann auch hilfreich sein, Zeugenaussagen oder andere Beweise vorzulegen, die belegen, dass Sie nicht am Steuer saßen.

Frage 5: Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen?

Die genaue Frist zur Einlegung des Einspruchs wird in Ihrem Bußgeldbescheid angegeben. In der Regel beträgt sie zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Es ist wichtig, die Frist einzuhalten, da der Einspruch ansonsten möglicherweise nicht mehr akzeptiert wird.

Frage 6: Was passiert, nachdem ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe?

Nachdem Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben, wird die zuständige Behörde Ihren Einspruch prüfen. Sie werden über das weitere Vorgehen informiert. In einigen Fällen kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Frage 7: Kann ich das Bußgeld vermeiden, wenn ich nicht selbst gefahren bin?

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht der Fahrer waren, kann das Bußgeld auf den tatsächlichen Fahrer übertragen werden. Es ist wichtig, so bald wie möglich Einspruch einzulegen und alle relevanten Informationen vorzulegen, um Ihre Unschuld zu belegen.

Frage 8: Was passiert, wenn ich den tatsächlichen Fahrer nicht benennen kann?

Wenn Sie den tatsächlichen Fahrer nicht benennen können, könnten Sie als Halter des Fahrzeugs haftbar gemacht werden. Es ist ratsam, möglichst alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Fahrer zu ermitteln und zu benennen, um etwaige Konsequenzen zu vermeiden.

Frage 9: Kann ich einen Anwalt einschalten, um meinen Einspruch zu unterstützen?

Ja, Sie haben das Recht, einen Anwalt zur Unterstützung Ihres Einspruchs einzuschalten. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, den Einspruch zu formulieren und Ihnen rechtlichen Rat geben. Dies kann insbesondere in komplexeren Fällen von Vorteil sein.

Frage 10: Was passiert, wenn mein Einspruch abgelehnt wird?

Wenn Ihr Einspruch gegen den Bußgeldbescheid abgelehnt wird, bleibt das Bußgeld bestehen. Sie haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen oder gegebenenfalls eine Klage vor Gericht einzureichen. Ein Anwalt kann Sie in diesem Fall weiterhin unterstützen.